Beratungseinsatz

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Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben und sichert den Anspruch. das steht schon oben als einführung aber als hinweis schreib was anderes was lockenedes
 

Ohne fristgerechte Beratung kann Ihr Pflegegeld gekürzt werden – sichern Sie sich jetzt rechtzeitig ab.

Der Medizinische Dienst (MD) führt keine Beratungseinsätze durch.

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