Beratungseinsatz
online buchen – kostenlos
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben und sichert den Anspruch. das steht schon oben als einführung aber als hinweis schreib was anderes was lockenedes
- Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen
- Beratung bequem bei Ihnen zu Hause – wir kommen direkt zu Ihnen
- Hinweis zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Ohne fristgerechte Beratung kann Ihr Pflegegeld gekürzt werden – sichern Sie sich jetzt rechtzeitig ab.
Der Medizinische Dienst (MD) führt keine Beratungseinsätze durch.
- Für Sie komplett kostenfrei – direkte Abrechnung über alle Pflegekassen
- Alle Pflegekassen
- Schnelle Terminvergabe – kurzfristige und zuverlässige Einsätze
- Erfahrene Pflegefachkräfte – kompetente Unterstützung bei allen Pflegethemen