01Grundpflege
Waschen, Duschen und Baden, Haut- und Mundpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und beim Gang zur Toilette, Lagerung zur Dekubitusprophylaxe und Unterstützung beim Essen und Trinken. Abgerechnet über die Pflegekasse nach § 36 SGB XI.
02Behandlungspflege
Medikamente stellen und verabreichen, Blutzucker messen und Insulin spritzen, Injektionen, Verbandwechsel und Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Katheter- und Stomaversorgung. Auf ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V – die Krankenkasse zahlt.
03Hauswirtschaftliche Versorgung
Wohnung reinigen, Wäsche waschen und bügeln, Einkäufe erledigen, Mahlzeiten zubereiten und beim Papierkram helfen. Damit das Zuhause ein Zuhause bleibt und nicht zur Baustelle wird.
04Betreuung und Entlastung
Spaziergänge am Neckar, Begleitung zu Arztterminen und zur Apotheke, Gespräche, Vorlesen und Beschäftigung bei Demenz. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI.