01Grundpflege
Was früher selbstverständlich war und heute schwerfällt: sich waschen, duschen, die Haare kämmen, Zähne putzen, in die Kleidung kommen, aus dem Bett aufstehen, zur Toilette gehen. Wir helfen so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Die Pflegekasse trägt das nach § 36 SGB XI, sobald Pflegegrad 2 vorliegt.
02Behandlungspflege
Wenn Ihr Arzt in Siegelsbach oder Bad Rappenau eine Verordnung ausstellt, kommen wir dafür ins Haus: Medikamente vorbereiten, Insulin spritzen, Blutzucker prüfen, Wunden verbinden, Kompressionsstrümpfe anziehen, Katheter und Stoma versorgen. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB V, die Krankenkasse bezahlt.
03Hauswirtschaftliche Versorgung
Staubsaugen, Bad putzen, Wäsche aufhängen, den Wocheneinkauf in Bad Rappenau mitbringen, eine warme Mahlzeit kochen. Und wenn ein Brief von der Kasse kommt, lesen wir ihn mit Ihnen durch.
04Betreuung und Entlastung
Gesellschaft statt Alleinsein: gemeinsam spazieren gehen, zum Arzt begleiten, Karten spielen, alte Fotos anschauen, bei Demenz Struktur in den Tag bringen. Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen dafür 131 Euro pro Monat bereit.