01Grundpflege
Unterstützung bei allem, was der Körper täglich braucht: Waschen und Duschen, Rasur und Haarpflege, Mund- und Zahnpflege, Hilfe beim Ankleiden, beim Aufstehen aus Bett oder Sessel und beim Toilettengang, Positionswechsel bei Bettlägerigkeit, Reichen von Essen und Getränken. Kostenträger ist ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse nach § 36 SGB XI.
02Behandlungspflege
Pflegerische Leistungen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet: Medikamente stellen und verabreichen, Insulin- und Heparinspritzen, Blutzuckerkontrolle, Wundbehandlung und Verbandwechsel, Kompressionsversorgung, Katheter- und Stomapflege. Grundlage § 37 SGB V, Abrechnung mit der Krankenkasse.
03Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir halten Ihre Wohnung in Ordnung, waschen und bügeln, kaufen ein, kochen und sortieren mit Ihnen die Post von Kasse, Amt und Versicherung. So bleibt Ihr Zuhause in Biberach ein Ort, an dem Sie gern sind.
04Betreuung und Entlastung
Ein Spaziergang zu den beiden Kirchen, die Begleitung zum Facharzt in Heilbronn, Gespräche, Vorlesen und Gedächtnistraining bei Demenz. Finanziert wird das aus dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI.