Kontaktieren Sie uns einmal – wir sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld sicher bleibt.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist Pflicht – wird er versäumt, drohen Kürzungen des Pflegegeldes. Wir erinnern Sie rechtzeitig an jeden fälligen Termin und übernehmen die komplette Organisation und Verantwortung. Sie kontaktieren uns nur ein einziges Mal – um den Rest kümmern wir uns.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an jeden Termin
Komplette Organisation & Nachweis über uns
Sie kontaktieren uns nur ein einziges Mal
§ 37.3 SGB XI
Wir sichern Ihren Pflegegeld-Anspruch
Achtung: Pflegegeld in Gefahr!
Was ist Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz, der durch eine qualifizierte Pflegefachkraft durchgeführt wird – und zwar bei Ihnen zu Hause, in Ihrer gewohnten Umgebung.
- Gesetzlich vorgeschrieben – durchgeführt von einer qualifizierten Pflegefachkraft.
- Findet in Ihrer eigenen Wohnung statt, in vertrauter Umgebung.
- Wird zu 100 % von der Pflegekasse übernommen – für Sie kostenlos.
- Ziel ist Qualitätssicherung und praktische Unterstützung im Pflegealltag.
- Bei uns eine echte Beratung auf Augenhöhe – keine Kontrolle.
Pflegegrad 1
Halbjährlich · freiwillig
Nicht verpflichtend, aber ausdrücklich empfohlen zur frühzeitigen Unterstützung.
Pflegegrad 2 & 3
Halbjährlich · verpflichtend
Pflicht: Ohne Nachweis darf das Pflegegeld gekürzt werden. Wir erinnern Sie rechtzeitig.
Pflegegrad 4 & 5
Vierteljährlich · verpflichtend
Pflicht in hoher Frequenz – wir behalten alle vier Termine pro Jahr für Sie im Blick.
Das leisten wir beim Beratungseinsatz
Jeder Beratungseinsatz wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt – fachlich fundiert und in Ruhe.
Pflegesituation einschätzen
Wir schauen gemeinsam, wie die häusliche Pflege läuft und wo Entlastung möglich ist.
Praktische Tipps
Konkrete Empfehlungen zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und Alltagsorganisation.
Wohnumfeld prüfen
Hinweise zu Barrierefreiheit, Sturzprophylaxe und sinnvollen Anpassungen.
Angehörige stärken
Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige – damit die Kraft reicht.
Leistungen klären
Überblick über Ansprüche, Anträge und Möglichkeiten der Pflegekasse.
Nachweis sichern
Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und melden ihn fristgerecht der Pflegekasse.
In vier Schritten zum Beratungseinsatz
Unkompliziert, klar und ohne Bürokratie für Sie – wir kümmern uns um den Rest.
Termin anfragen
Sie melden sich telefonisch oder online – wir finden gemeinsam einen passenden Termin.
Bestätigung
Sie erhalten von uns eine verbindliche Terminbestätigung mit allen Infos.
Beratung vor Ort
Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und berät Sie in Ruhe.
Abrechnung
Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Sie kostenlos.
Antworten auf Ihre Fragen
Anspruch hat jede Person, die Pflegegeld bezieht. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 kann er freiwillig in Anspruch genommen werden.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist
Kontaktieren Sie uns ein einziges Mal – wir übernehmen die komplette Organisation Ihres Beratungseinsatzes, erinnern Sie rechtzeitig an jeden fälligen Termin und sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld sicher bleibt.