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Beratung durch die K&F Gründer, examinierte Pflegefachkräfte
§ 37.3 SGB XIKosten übernimmt die Pflegekasse
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Einmal melden Ihr Pflegegeld bleibt sicher.

Der Beratungseinsatz ist Pflicht – versäumt kostet er Pflegegeld. Wir erinnern, organisieren und weisen nach.

  • Wir erinnern Sie rechtzeitig an jeden Termin
  • Organisation und Nachweis laufen über uns
  • Für Sie kostenlos – direkt mit der Kasse abgerechnet
bis 50 %Kürzung des Pflegegeldes

Versäumter Beratungseinsatz kostet Geld

Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz regelmäßig nachweisen. Fehlt er, darf die Kasse kürzen – bei wiederholtem Versäumnis ganz streichen. Genau das verhindern wir für Sie.

Grundlagen

Eine Beratung auf Augenhöhe, keine Kontrolle

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Besuch einer Pflegefachkraft – bei Ihnen zuhause, in vertrauter Umgebung.

  • Durchgeführt von einer qualifizierten Pflegefachkraft
  • Findet in Ihrer eigenen Wohnung statt
  • Zu 100 % von der Pflegekasse bezahlt
  • Ziel ist Unterstützung im Pflegealltag, nicht Prüfung
Wie oft ist die Beratung fällig?
Pflegegrad 1Freiwillig
HalbjährlichNicht verpflichtend, aber empfohlen.
Pflegegrad 2 & 3Verpflichtend
HalbjährlichOhne Nachweis darf die Kasse kürzen.
Pflegegrad 4 & 5Verpflichtend
VierteljährlichVier Termine im Jahr – wir behalten sie im Blick.
Inhalte

Das leisten wir beim Beratungseinsatz

Jeder Termin wird auf Ihre Situation abgestimmt – fachlich fundiert und in Ruhe.

  1. Pflegesituation einschätzen

    Wir schauen gemeinsam, wie die häusliche Pflege läuft und wo Entlastung möglich ist.

  2. Praktische Tipps

    Konkrete Empfehlungen zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und Alltagsorganisation.

  3. Wohnumfeld prüfen

    Hinweise zu Barrierefreiheit, Sturzprophylaxe und sinnvollen Anpassungen.

  4. Angehörige stärken

    Unterstützung für pflegende Angehörige – damit die Kraft reicht.

  5. Leistungen klären

    Überblick über Ansprüche, Anträge und Möglichkeiten der Pflegekasse.

  6. Nachweis sichern

    Wir dokumentieren den Einsatz und melden ihn fristgerecht der Pflegekasse.

Ablauf

In vier Schritten zum Beratungseinsatz

Unkompliziert und ohne Bürokratie für Sie – den Rest übernehmen wir.

  1. 01

    Termin anfragen

    Sie melden sich telefonisch oder online – wir finden einen passenden Termin.

  2. 02

    Bestätigung

    Sie bekommen von uns eine verbindliche Terminbestätigung mit allen Infos.

  3. 03

    Beratung vor Ort

    Eine Pflegefachkraft besucht Sie zuhause und berät Sie in Ruhe.

  4. 04

    Abrechnung

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Sie kostenlos.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Wer hat Anspruch auf den Beratungseinsatz?
Jede Person, die Pflegegeld bezieht. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel genügen der Bescheid über den Pflegegrad und die Daten Ihrer Pflegekasse. Wir sagen Ihnen vorab, was Sie bereitlegen sollten.
Was passiert während der Beratung?
Eine Pflegefachkraft bespricht die Pflegesituation, gibt praktische Tipps, prüft das Wohnumfeld und beantwortet Ihre Fragen. Es ist eine Beratung, keine Kontrolle.
Ist die Beratung kostenpflichtig?
Nein. Der Einsatz nach § 37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Wie lange dauert die Beratung?
In der Regel 45 bis 60 Minuten. Wir nehmen uns bewusst Zeit, damit alle Fragen in Ruhe geklärt werden.
Was passiert, wenn ich die Beratung nicht wahrnehme?
Ohne Nachweis darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Damit das nicht passiert, erinnern wir Sie rechtzeitig und kümmern uns um den fristgerechten Nachweis.
Jetzt handeln

Einmal melden genügt den Rest übernehmen wir.

Wir organisieren Ihren Beratungseinsatz, erinnern Sie an jeden fälligen Termin und sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld sicher bleibt.

Termin online buchenOder direkt anrufen07264 / 7024480

Kostenlos für Sie – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.