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Pflegeberatung

Kontaktieren Sie uns einmal – wir sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld sicher bleibt.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist Pflicht – wird er versäumt, drohen Kürzungen des Pflegegeldes. Wir erinnern Sie rechtzeitig an jeden fälligen Termin und übernehmen die komplette Organisation und Verantwortung. Sie kontaktieren uns nur ein einziges Mal – um den Rest kümmern wir uns.

  • Wir erinnern Sie rechtzeitig an jeden Termin

  • Komplette Organisation & Nachweis über uns

  • Sie kontaktieren uns nur ein einziges Mal

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§ 37.3 SGB XI

Wir sichern Ihren Pflegegeld-Anspruch

Achtung: Pflegegeld in Gefahr!

Wer Pflegegeld bezieht (Pflegegrad 2 bis 5), muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachweisen. Wird der Termin versäumt, darf die Pflegekasse das Pflegegeld um bis zu 50 % kürzen – bei wiederholtem Versäumnis sogar vollständig streichen. Genau das verhindern wir: Wir erinnern Sie rechtzeitig an jeden fälligen Termin und übernehmen die komplette Organisation. Sie müssen uns nur ein einziges Mal kontaktieren.
01 · Grundlagen

Was ist Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz, der durch eine qualifizierte Pflegefachkraft durchgeführt wird – und zwar bei Ihnen zu Hause, in Ihrer gewohnten Umgebung.

  • Gesetzlich vorgeschrieben – durchgeführt von einer qualifizierten Pflegefachkraft.
  • Findet in Ihrer eigenen Wohnung statt, in vertrauter Umgebung.
  • Wird zu 100 % von der Pflegekasse übernommen – für Sie kostenlos.
  • Ziel ist Qualitätssicherung und praktische Unterstützung im Pflegealltag.
  • Bei uns eine echte Beratung auf Augenhöhe – keine Kontrolle.
Wie oft ist die Beratung nötig?
Wird empfohlen

Pflegegrad 1

Halbjährlich · freiwillig

Nicht verpflichtend, aber ausdrücklich empfohlen zur frühzeitigen Unterstützung.

Verpflichtend

Pflegegrad 2 & 3

Halbjährlich · verpflichtend

Pflicht: Ohne Nachweis darf das Pflegegeld gekürzt werden. Wir erinnern Sie rechtzeitig.

Verpflichtend

Pflegegrad 4 & 5

Vierteljährlich · verpflichtend

Pflicht in hoher Frequenz – wir behalten alle vier Termine pro Jahr für Sie im Blick.

02 · Inhalte

Das leisten wir beim Beratungseinsatz

Jeder Beratungseinsatz wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt – fachlich fundiert und in Ruhe.

Pflegesituation einschätzen

Wir schauen gemeinsam, wie die häusliche Pflege läuft und wo Entlastung möglich ist.

Praktische Tipps

Konkrete Empfehlungen zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und Alltagsorganisation.

Wohnumfeld prüfen

Hinweise zu Barrierefreiheit, Sturzprophylaxe und sinnvollen Anpassungen.

Angehörige stärken

Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige – damit die Kraft reicht.

Leistungen klären

Überblick über Ansprüche, Anträge und Möglichkeiten der Pflegekasse.

Nachweis sichern

Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und melden ihn fristgerecht der Pflegekasse.

03 · Ablauf

In vier Schritten zum Beratungseinsatz

Unkompliziert, klar und ohne Bürokratie für Sie – wir kümmern uns um den Rest.

1

Termin anfragen

Sie melden sich telefonisch oder online – wir finden gemeinsam einen passenden Termin.

2

Bestätigung

Sie erhalten von uns eine verbindliche Terminbestätigung mit allen Infos.

3

Beratung vor Ort

Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und berät Sie in Ruhe.

4

Abrechnung

Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Sie kostenlos.

04 · Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Anspruch hat jede Person, die Pflegegeld bezieht. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 kann er freiwillig in Anspruch genommen werden.

05 · Jetzt handeln

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist

Kontaktieren Sie uns ein einziges Mal – wir übernehmen die komplette Organisation Ihres Beratungseinsatzes, erinnern Sie rechtzeitig an jeden fälligen Termin und sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld sicher bleibt.

Oder rufen Sie uns direkt an: 07264 / 7024480