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Ratgeber

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zum richtigen Pflegegrad

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wir erklären verständlich, wie die Einstufung funktioniert, wie Sie den Antrag stellen und wie K&F Pflegedienste Sie in Bad Rappenau und Umgebung durch den gesamten Ablauf begleitet – von der Antragstellung bis zum Widerspruch.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

1
Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Anspruch u. a. auf den Entlastungsbetrag und Beratung.

2
Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung. Ab hier bestehen Ansprüche auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.

3
Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit entsprechend höheren Leistungen.

4
Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

5
Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

In fünf Schritten zum Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad ist klar geregelt. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

  1. 1
    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Der Antrag ist formlos möglich – telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse (angesiedelt bei Ihrer Krankenkasse). Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.

  2. 2
    Unterlagen vorbereiten

    Die Pflegekasse sendet Ihnen Formulare. Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der nötigen Angaben und ärztlichen Unterlagen.

  3. 3
    Pflegetagebuch führen

    Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf. Das erleichtert die Begutachtung und schafft eine realistische Grundlage.

  4. 4
    Begutachtungstermin (MD / MEDICPROOF)

    Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und ermittelt Ihren Pflegegrad. Wir bereiten Sie gezielt auf den Termin vor.

  5. 5
    Bescheid – und bei Bedarf Widerspruch

    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen den Bescheid. Fällt er zu niedrig aus oder wird abgelehnt, legen wir für Sie fristgerecht Widerspruch ein.

Bescheid abgelehnt oder zu niedrig? Handeln Sie schnell.

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Einstufungen fallen zu niedrig aus – ein begründeter Widerspruch lohnt sich oft. Wir übernehmen das für Sie.

So unterstützt Sie K&F Pflegedienste

Als familiengeführter ambulanter Pflegedienst in Bad Rappenau nehmen wir Ihnen die Bürokratie ab – persönlich, verständlich und ohne Fachchinesisch.

  • Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse
  • Gezielte Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
  • Widerspruch bei abgelehntem oder zu niedrigem Pflegegrad
  • Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Was kostet die Beantragung eines Pflegegrads?

Die Antragstellung und die Begutachtung sind für Sie kostenlos. Auch unsere Unterstützung im Rahmen der Beratung ist unkompliziert.

Ab welchem Pflegegrad kommt ein ambulanter Pflegedienst?

Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zu. Mit Pflegegrad 1 sind wir u. a. über den Entlastungsbetrag und die Pflegeberatung für Sie da.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung.

Was tun bei einer Ablehnung?

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir prüfen Ihren Bescheid und übernehmen den Widerspruch für Sie.

Leistungen & Ansprüche

Was Ihnen zusteht – Pflegeleistungen 2025/2026 im Überblick

Die Pflegeversicherung stellt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen bereit. Hier sehen Sie die aktuellen Beträge auf einen Blick – und was das für Ihre Versorgung zu Hause bedeutet.

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistung / Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Weitere Ansprüche, die wir für Sie nutzen

131 € / Monat
Entlastungsbetrag

Für Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung – für alle Pflegegrade (1–5).

bis 3.539 € / Jahr
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag flexibel nutzbar (Pflegegrade 2–5).

0 € Eigenkosten
Behandlungspflege (SGB V)

Ärztlich verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet – z. B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe.

Pflegegeld bleibt
Haushaltshilfe

Unterstützung im Haushalt über den Entlastungsbetrag – ohne Ihr Pflegegeld anzutasten.

kostenlos
Pflegeberatung § 37.3

Pflicht bei Pflegegeldbezug – wir erinnern, organisieren und führen die Beratung durch.

Angaben nach den gesetzlichen Leistungsbeträgen 2025 (für 2026 unverändert). Es handelt sich um monatliche Höchstbeträge; Ihr individueller Anspruch hängt von Ihrer Situation ab. In einem kostenlosen Gespräch klären wir, was Ihnen konkret zusteht.

Vertrauen

Worauf Sie sich bei uns verlassen können

Als familiengeführter Pflegedienst aus Bad Rappenau stehen wir für verlässliche, persönliche Pflege – mit klaren Zusagen.

5,0 ★
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§ 72 SGB XI
Zugelassener Pflegedienst
24 h
Aufnahme – oft am selben Tag
max. 5
Feste Bezugspflegekräfte
Inhabergeführt
Von examinierten Pflegefachkräften
Persönlich
Direkt erreichbar, kurze Wege