Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zum richtigen Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wir erklären verständlich, wie die Einstufung funktioniert, wie Sie den Antrag stellen und wie K&F Pflegedienste Sie in Bad Rappenau und Umgebung durch den gesamten Ablauf begleitet – von der Antragstellung bis zum Widerspruch.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
- 1Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Anspruch u. a. auf den Entlastungsbetrag und Beratung.
- 2Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung. Ab hier bestehen Ansprüche auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
- 3Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit entsprechend höheren Leistungen.
- 4Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
- 5Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
In fünf Schritten zum Pflegegrad
Der Weg zum Pflegegrad ist klar geregelt. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
- 01
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag ist formlos möglich – telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse (angesiedelt bei Ihrer Krankenkasse). Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.
- 02
Unterlagen vorbereiten
Die Pflegekasse sendet Ihnen Formulare. Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der nötigen Angaben und ärztlichen Unterlagen.
- 03
Pflegetagebuch führen
Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf. Das erleichtert die Begutachtung und schafft eine realistische Grundlage.
- 04
Begutachtungstermin (MD / MEDICPROOF)
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und ermittelt Ihren Pflegegrad. Wir bereiten Sie gezielt auf den Termin vor.
- 05
Bescheid – und bei Bedarf Widerspruch
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen den Bescheid. Fällt er zu niedrig aus oder wird abgelehnt, unterstützen wir Sie beim Widerspruch.
So unterstützt Sie K&F Pflegedienste
Als familiengeführter ambulanter Pflegedienst in Bad Rappenau nehmen wir Ihnen die Bürokratie ab – persönlich, verständlich und ohne Fachchinesisch.
- Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse
- Gezielte Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
- Unterstützung beim Widerspruch bei abgelehntem oder zu niedrigem Pflegegrad
- Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Was kostet die Beantragung eines Pflegegrads?
Ab welchem Pflegegrad kommt ein ambulanter Pflegedienst?
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Was tun bei einer Ablehnung?
Welcher Pflegegrad könnte Ihnen zustehen?
Beantworten Sie 6 kurze Fragen – angelehnt an die Module der offiziellen Begutachtung. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung inklusive der Leistungen, die damit verbunden sein können.
Wie selbstständig kann sich die Person innerhalb der Wohnung bewegen – z. B. Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen?
Dauert ca. 2 Minuten · kostenlos & anonym · keine Anmeldung
Was Ihnen zusteht – Pflegeleistungen 2025/2026 im Überblick
Die Pflegeversicherung stellt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen bereit. Hier sehen Sie die aktuellen Beträge auf einen Blick – und was das für Ihre Versorgung zu Hause bedeutet.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 799 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Weitere Ansprüche, die wir für Sie nutzen
- 131 € / MonatEntlastungsbetragFür Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung – für alle Pflegegrade (1–5).
- bis 3.539 € / JahrVerhinderungs- & KurzzeitpflegeSeit Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag flexibel nutzbar (Pflegegrade 2–5).
- 42 € / MonatPflegehilfsmittel zum VerbrauchEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen: Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 42 € im Monat – schon ab Pflegegrad 1. Den Antrag übernehmen wir für Sie.
- 0 € EigenkostenBehandlungspflege (SGB V)Ärztlich verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet – z. B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe.
- Pflegegeld bleibtHaushaltshilfeUnterstützung im Haushalt über den Entlastungsbetrag – ohne Ihr Pflegegeld anzutasten.
- kostenlosPflegeberatung § 37.3Pflicht bei Pflegegeldbezug – wir erinnern, organisieren und führen die Beratung durch.
Stand: September 2026, Beträge nach SGB XI. Es handelt sich um monatliche Höchstbeträge; Ihr individueller Anspruch hängt von Ihrer Situation ab. In einem kostenlosen Gespräch klären wir, was Ihnen konkret zusteht.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können
Als familiengeführter Pflegedienst aus Bad Rappenau stehen wir für verlässliche, persönliche Pflege – mit klaren Zusagen.
- 5,0 ★Google-Bewertungen
- Maximal 5Pflegekräfte kommen zu Ihnen
- 24 Stundenbis zur Aufnahme
- 0 €für den ersten Besuch und die Beratung
- InhabergeführtVon examinierten Pflegefachkräften
- PersönlichDirekt erreichbar, kurze Wege